Einige Menschen entwickeln vor einer zahnärztlichen Behandlung große, ja manchmal sogar panische Ängste. Für diese sogenannten Angstpatienten sowie für Kinder oder behinderte Menschen biete ich die Möglichkeit, sämtliche zahnärztlichen Behandlungen unter Narkose durchzuführen. Eingriffe unter Vollnarkose werden ambulant in einem OP-Zentrum mit Anästhesie-Spezialisten durchgeführt. Der Patient erhält vorab eine ausführliche Beratung und Aufklärung, sowohl über die zahnärztliche Behandlung als auch über die erforderliche Anästhesie. Der große Vorteil einer Behandlung unter Vollnarkose ist, dass alle erforderlichen Maßnahmen innerhalb einer Vollnarkosesitzung durchgeführt werden können, so dass diese Belastung nur einmal auf den Patienten zukommt. Eine weitere Indikation für eine Vollnarkose liegt bei sehr schwerwiegenden Eingriffen vor. Dies kann zum Beispiel das Entfernen der Weisheitszähne sein.
Bei der Vollnarkose werden das Bewusstsein sowie das Schmerzempfinden durch geeignete Mittel für einen definierten Zeitraum komplett ausgeschaltet. Dies ermöglicht dem Zahnarzt – vor allem bei nervösen und sehr ängstlichen oder unruhigen Patienten – ein konzentriertes und sorgfältiges Arbeiten. Je nach Dauer der Vollnarkose ist es erforderlich, dass der Patient beatmet wird. Bei dem Gespräch im Vorfeld wird der Anästhesist den Patienten über alle Vorgänge und auch über die möglichen Risiken der Vollnarkose aufklären. Der Patient muss eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Zum Eingriff selbst muss der Patient dann nüchtern erscheinen. Da der Eingriff ambulant durchgeführt wird und es nach dem Erwachen mitunter zu Übelkeit oder Schwächegefühl kommen kann, muss sich der Patient abholen lassen.